Rechtsprechung
SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem sozialhilferechtlichen Widerspruchsverfahren; Anwendbarkeit der Rechtsprechung zur Mutwilligkeit der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten nach der ZPO auf sozialgerichtliche Verfahren; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch …
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Entscheidend ist, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG Beschluss vom 24.3.2011 - 1 BvR 1737/10 - Rn 16 nach juris).Bewertungsmaßstab für die Erforderlichkeit ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts vornehmlich, ob die besonderen persönlichen Verhältnisse dazu führen, dass der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen den Parteien verletzt ist (BVerfG Beschluss vom 24.3.2011 - 1 BvR 1737/10 - Rn 17 nach juris).
Auch das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass für die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten vor allem festzustellen ist, ob zwischen den Prozessparteien ein solches Ungleichgewicht besteht (vgl. BVerfG Beschluss vom 24.3.2011 - 1 BvR 1737/10 - Rn 18 nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2007 - L 7 AS 7/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Die Rundungsproblematik falle in diesem Fall nicht ins Gewicht, was sich nach Auffassung des Beklagten aus einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.8.2007 (Az L 7 AS 7/07) und einem Gerichtsbescheid des SG Reutlingen vom 24.1.2008 (Az S 2 AS 1647(07) ergebe.Die vom Beklagten angeführten Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.8.2007 (Az L 7 AS 7/07) und des SG Reutlingen vom 24.1.2008 (Az S 2 AS 1647/07) treffen keine Aussage über den Prüfungsumfang einer Kostenentscheidung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Die zitierte Rechtsprechung stellt im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung darauf ab, dass die Verletzung der Rundungsregel im Verhältnis zum übrigen Streitgegenstand nicht ins Gewicht falle und deshalb mit dem Rechtsgedanken des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht zu einer Quotelung der Kostenentscheidung führen könne.
- BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der …
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. BVerfG Beschluss vom 17.2.1997 - 1 BvR 1440/96 - Rn 10 nach juris).
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63
Rechtsmittel
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Entscheidend ist, ob aus Sicht eines verständigen Beteiligten - ex ante - im Zeitpunkt der Beauftragung die Hinzuziehung erforderlich erschien (BVerwG Urteil vom 6.12.1963 - VII C 14.63 - nach juris). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2008 - L 8 B 426/08
Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Diesen Erwägungen sei auch das LSG Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 20.11.2008 (Az L 8 B 426/08) in einem Prozesskostenhilfeverfahren gefolgt. - SG Berlin, 18.05.1982 - S 46 VS 275/82
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Die Notwendigkeit ist zu bejahen, wenn der Widerspruchsführer ohne den Beistand des Bevollmächtigten hilflos wäre (SG Berlin Urteil vom 18.5.1982 - S 46 VS 275/82 - nach juris). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Umfang und Schwierigkeit der Sache sind aber grundsätzlich bei der Entscheidung ebenso zu berücksichtigen, wie die Fähigkeiten der Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (BVerfG Beschluss vom 12.4.1983 - 2 BvR 1304/80 - Rn 39 nach juris). - SG Reutlingen, 24.01.2008 - S 2 AS 1647/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und …
Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 10 AS 4333/10
Die vom Beklagten angeführten Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.8.2007 (Az L 7 AS 7/07) und des SG Reutlingen vom 24.1.2008 (Az S 2 AS 1647/07) treffen keine Aussage über den Prüfungsumfang einer Kostenentscheidung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Die zitierte Rechtsprechung stellt im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung darauf ab, dass die Verletzung der Rundungsregel im Verhältnis zum übrigen Streitgegenstand nicht ins Gewicht falle und deshalb mit dem Rechtsgedanken des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht zu einer Quotelung der Kostenentscheidung führen könne.